Skip to main content

Teilnahme- und Datenschutzbedingungen

Teilnahme- und Datenschutzbedingungen zu den Innovationstagen bei HAIX

 

1. Überblick

(1) HAIX ist Veranstalter der Innovationstage.

(2) Ziel des Innovationsworkshops ist es, innovative zukunftsweisende Lösungen zu entwickeln und die besten Konzepte zum Thema „Head-2-Toe“, die während des Events entwickelt werden, zu finden und auszuzeichnen.

(3) Der Innovationsworkshop findet vom 26.09.2022 bis 29.09.2022 statt. Die Teilnehmer werden auf eine Berghütte im Allgäu eingeladen und die Veranstaltung findet in Präsens statt. HAIX übernimmt die Kosten zur Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung.

(4) Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort oder die Zeit aus wichtigem Grund zu ändern.

2. Teilnahme

(1) Die Innovationstage sind grundsätzlich offen für alle volljährige Studierende mit hohem Interesse und idealerweise bestehenden Erfahrungen in der Umsetzung und Entwicklung von Designs, digitale oder virtuelle Prototypenentwicklung oder naturwissenschaftlichen Verfahren.

(2) Teilnehmer müssen am Tag der Veranstaltung mind. 18 Jahre alt sein. Der Veranstalter behält sich eine Überprüfung der Volljährigkeit (z.B. mittels Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Führerscheins) im Rahmen der Registrierung vor.

(3) Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Teilnahme nicht gegen bestehende Regelungen ihrer Bildungsträger verstößt.

(4) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer senden ihre Bewerbung bis spätestens 15. August an [email protected].

(5) Ein Anspruch auf eine Teilnahme zum Innovationsworkshop besteht nicht.

 

3. Check -In

(1) Am Montag, 26.09.2021, startet der Innovationsworkshop. Im Rahmen der Einführung werden dann weitere Informationen und Ansprechpartner zum Event vorgestellt.

(2) Die IT-Ausstattung steht unter dem Motto „use your own device“. Das heißt, dass die Teilnehmer ihre eigene Hard- und Software nutzen, typischerweise Notebooks mit bereits installierter Software. Für die Evaluierung kann unter Umständen auf zur Verfügung gestellte IT-Ausstattung zurückgegriffen werden. Details können der Aufgabenstellung entnommen werden.

(3) Es darf sowohl kommerzielle als auch frei verfügbare Software verwendet werden. Beim Einsatz kommerzieller Software sind die Teilnehmer verpflichtet, über die entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck zu verfügen. Eventuelle Einschränkungen der zu verwendenden Software können der Aufgabenstellung entnommen werden.

(4) Weitere Arbeitsmittel werden von HAIX gestellt.

 

4. Datennutzung

(1) Im Rahmen der Veranstaltung werden den Teilnehmern Daten, Metadaten und Materialien zur Verfügung gestellt, die vom Veranstalter oder einem anderen Datengeber erstellt wurden. Die zur Verfügungstellung und Nutzungsrechtseinräumung erfolgen nach Maßgabe dieser Vereinbarung.

(2) Unter Daten werden hier Bild, Videodaten sowie csv, xlsx, pkl-Dateien und die dazugehörigen Metadaten verstanden. Unter Materialien werden hier die einen Datenbestand ergänzenden und erläuternden Dateien und Dokumente, die für die Interpretation der Datensätze notwendig sind, sowie die Aufgabenstellung verstanden.

(3) Der Datengeber/Veranstalter versichert, dass er berechtigt ist, dem Teilnehmer die Datenbestände und Materialien zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, und dass Rechte Dritter nicht entgegenstehen.

(4) Die Teilnehmer verpflichten sich, die vom Datengeber/Veranstalter zur Verfügung gestellten Daten, Metadaten sowie die zugehörigen Materialien ausschließlich für die Bearbeitung der Fragestellung des Hackathons zu verwenden und am Ende der der Veranstaltung von allen Datenträgern zu löschen. Eine Übertragung von Nutzungsrechten an den Daten an Dritte durch den Teilnehmer ist unzulässig.

(5) Die Teilnehmer verpflichten sich die zur Verfügung gestellten Daten, Metadaten und Materialien nur für die Zwecke dieser Veranstaltung zu verwenden, Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln und ohne schriftliches Einverständnis des Datengebers/Veranstalters nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch noch bis zu einem Zeitraum von drei (3) Jahren nach Ende dieser Veranstaltung fort.

5. Geistiges Eigentum / Verwendung des Beitrags

(1) Die Teilnehmer bleiben Eigentümer der durch die Teilnehmer entwickelten Ideen und aller im Rahmen des Hackathons präsentierten und entwickelten eigenen Daten, Unterlagen etc.

(2) Die Teilnehmer erkennen an, dass der Veranstalter oder Andere eventuell bereits ähnliche oder identische Lösungen entwickelt haben oder entwickeln werden, und hieraus kein Anspruch gegenüber dem Veranstalter entsteht.

(3) Der Teilnehmer hat nicht das Recht die Logos oder Marken von Veranstalter oder Sponsoren zu nutzen oder darzustellen.

6. Privatsphäre und Öffentlichkeit

(1) Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nach den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Die im Rahmen der Anmeldung und der Registrierung durch den Teilnehmer angegebenen persönlichen Daten werden dazu verwendet, den Innovationsworkshop  durchzuführen, eventuell gewonnene Preisgelder auszuschütten und den Teilnehmern notwendige Informationen zur Veranstaltung zu übermitteln. Falls der Teilnehmer auf einer Internetseite eines Dritten in Verbindung mit der Teilnahme seine persönlichen Daten hinterlegt, werden diese Informationen nach den Datenschutzerklärungen der jeweiligen Dienstanbieter verwendet.

(2) Der Teilnehmer stimmt zu, dass s alle Veranstaltungen gegebenenfalls aufgezeichnet werden und dass der Veranstalter und die Sponsoren den Namen, Abbildungen, Fotos, Filme, Kommentare oder andere Aufnahmen ohne Entschädigung für Werbezwecke in Printmedien, auf der eigenen Website oder in sozialen Medien benutzen dürfen.

7. Sonstiges

(1) Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, Teilnehmer oder Teams zu disqualifizieren, die gegen die offiziellen Teilnahmebedingungen verstoßen, betrügen, den Ablauf des Hackathon stören oder sich unangemessen verhalten.

(2) Sollte die Durchführbarkeit des Hackathons nach Ermessen des Veranstalters gefährdet sein, so ist es dem Veranstalter jederzeit vorbehalten, den Hackathon a) zu unterbrechen und nach bestimmter Zeit wieder aufzunehmen, b) andere Maßnahmen zu ergreifen, die in der Situation angemessen erscheinen oder c) den Hackathon zu beenden ohne Preise zu verteilen.
(3) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
(5) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.