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Frauenpower gesucht!

An alle Frauen bei Feuerwehr, THW und Rettungsdienst:

Bewirb Dich jetzt für unser Intensiv-Training in der Verkehrsunfallrettung – women only!

Gewinne ein Intensiv-Training in der Verkehrsunfallrettung bei der Vereinigung zur Förderung des deutschen Unfallrettungswesens e.V. (VFDU) von 13.-14. November 2020 in Osnabrück. Was ist bei Verkehrsunfall-Einsätzen zu beachten? Wie hilft die AUTO-Regel? Wie geht patientengerechte Rettung? Diese Fragen, intensive Praxis-Übungen und ein Team von Powerfrauen erwarten Dich!

Women wear HAIX: Für das passende Schuhwerk ist gesorgt! Zum THL-Training erwartet Dich im Gewinnpaket außedem Dein neues Paar HAIX FIRE EAGLE. Der sportliche Einsatzstiefel bringt Dich bequem durch den Trainingstag.

Die Bewerbungsfrist ist bereits abgelaufen. Die Gewinnerinnen werden in Kürze benachrichtigt.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen HAIX THL-Training für Frauen 2020

 

  1. Teilnahme und Gewinn

(1) An der Verlosung des Gewinnspiels nimmt teil, wer sich innerhalb des Bewerbungszeitraums (21.06.20 – 12.07.20) unter www.haix.com/vfdu/ mit den erforderlichen Daten bewirbt.

(2) Die Auswahl der Kandidatinnen findet durch die HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH statt.

(3) Jede Teilnehmerin darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.

(4) Der Gewinn beinhaltet ein Intensiv-Training in der Verkehrsunfallrettung mit der Vereinigung zur Förderung des deutschen Unfallrettungswesens e.V. (VFDU) mit 1x Übernachtung in Osnabrück und ein Paar HAIX FIRE EAGLE.

(5) Der Gewinn kann nicht bar ausgezahlt oder in anderer Form ausgegeben werden. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.

  1. Teilnahmebedingungen

(1) Teilnahmeberechtigt sind Frauen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe folgender Daten zwingend erforderlich: Vor- und Nachname, Adresse und E-Mail-Adresse der Teilnehmerin, Geburtstag, Schuhgröße, Foto sowie Bewerbungstext. Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen.

(3) Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware von HAIX abhängig. Der Erwerb einer Ware erhöht die Gewinnchancen nicht.

  1. Teilnahmeausschluss

(1) Mitarbeiterinnen von HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH und deren Angehörige sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.

(2) Bewerbungen, die nach dem 12.07.2020 eingehen, können für die Teilnahme am Gewinnspiel nicht mehr berücksichtigt werden.

(3) Bei Verdacht auf Manipulation behält sich HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH das Recht vor, Einsendungen für das Gewinnspiel von der Teilnahme auszuschließen.

  1. Durchführung und Abwicklung

(1) Die Durchführung des Wettbewerbs obliegt der HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH.

(2) Die Gewinnerinen werden per E-Mail benachrichtigt. Sollte sich eine Gewinnerin innerhalb von 5 Tagen nach der Benachrichtigung nicht zur Entgegennahme ihres Gewinnes melden, verfällt der Gewinn und es wird eine Ersatzgewinnerin ermittelt.

(3) Die Gewinnerinnen werden per E-Mail benachrichtigt. Die Gewinnerinnen werden ggf. im SAFE Magazin, im SAFE Blog, auf den Social Media Kanälen von HAIX und ggf. in Magazinartikeln namentlich veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklären sich die Gewinnerinnen ausdrücklich einverstanden. HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH ist berechtigt, die Daten der Gewinnerinnen an Dritte zu übermitteln, die in Verbindung mit dem Gewinnspiel stehen.

(4) Die Teilnahme an dem Intensiv-Training in der Verkehrsunfallrettung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung der HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH gegenüber den Teilnehmerinnen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Die darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

(5) Das Intensiv-Training wird von der Vereinigung zur Förderung des deutschen Unfallrettungswesens e.V. (VFDU) durchgeführt und findet von 13.-14.11.2020 auf deren Trainingsgelände in Osnabrück statt. Die Anreise erfolgt auf eigene Kosten. HAIX und der VFDU behalten sich ausdrücklich eine kurzfristige Verschiebung des Termins aufgrund der Unsicherheiten durch COVID-19 vor.

  1. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Ankündigung und die Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden.

  1. Datenschutz

1) Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, die oben genannten Wege einzuhalten. Durch die Teilnahme erklären sich Teilnehmerinnen ausdrücklich damit einverstanden, dass die HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels und über diesen Zeitraum hinaus speichern darf.

(2) Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin einverstanden, dass während der Veranstaltung gemachte Foto- oder Videoaufzeichnungen von der HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH für Werbezwecke und zum Zwecke der redaktionellen Berichterstattung verwendet werden dürfen.

(3) Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmerinnen verpflichten sich die HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

  1. Haftung

(1) HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH wird mit Abschluss der Veranstaltung von allen Verpflichtungen befreit. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.

(2) Die Bekanntgabe der Gewinnerinnen erfolgt ohne Gewähr. 

  1. Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH  unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

  1. Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.